Recht auf Heimat

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    Begriff, der in den letzten Jahrzehnten durch die politischen Massenvertreibungen Bedeutung gewonnen hat. Bisher von keiner internationalen Rechtsgemeinschaft anerkannt. Abgeleitet wird das Recht auf Heimat aus dem Verbot der Verbannung und dem Recht auf Rückwanderung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Recht auf Heimat ist häufig definiert als das Recht eines Menschen, seinen Lebensmittelpunkt selbst zu bestimmen; entweder kraft eigenen Willens oder durch Geburt. Das Recht auf Heimat wäre in dieser Definition ein individuelles Menschenrecht, frei von allen nationalen Bindungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.