Privatsphäre
Aus WISSEN-digital.de
der Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde o. ä. gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht. Unverletzlichkeit der Wohnung und Post- und Fernmeldegeheimnis dienen dem Schutz der Privatsphäre. Ausnahmen von diesen im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln werden als "Lauschangriff" bezeichnet.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |