Common-Law

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    (englisch "Gemeines Recht")

    1. das anglo-amerikanische Rechtssystem im Unterschied zum römischen Recht und seinen Tochterrechten auf dem europäischen Kontinent und in Lateinamerika (Civil-Law).

    2. im engeren Sinne das zentralisierte, für ganz England gültige Recht, wie es sich seit Wilhelm dem Eroberer durch die Königsrechte gegen die lokal beschränkten Gewohnheitsrechte und Sonderrechte eigenen Ursprungs durchsetzte.

    3. das englische Gewohnheitsrecht; ihm liegen Sitten, Bräuche und Traditionen zugrunde, im Unterschied zum gesetzlichen, vom Parlament erlassenen Recht (Statute-Law) und dem Fallrecht (Case-Law).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.