Bundesseuchengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Das Bundesseuchengesetz dient der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es enthält Vorschriften für das Lebensmittelgewerbe, Verkehr und Arbeit mit Krankheitserregern; der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, ihrer Ermittlung bei Verdacht, ihrer Behandlung, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen gegenüber der Allgemeinheit. Besondere Regelungen gelten für Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie Schulen, Krankenhäuser usw.
Bei übertragbaren Krankheiten besteht eine Meldepflicht. Zur Krankheitsverhütung werden Schutzimpfungen durchgeführt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |