Bildnis (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    nach § 60 Urheberrechtsgesetz steht das Recht der Vervielfältigung des Bildnisses nur dem Besteller oder seinem Rechtsnachfolger zu. Die Vervielfältigung ist nur durch Lichtbild gestattet, es sei denn, bei dem Bildnis handelt es sich um ein Lichtbildwerk. Ist dem so, so steht dem Besteller die Vervielfältigung auch auf andere Weise zu.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.