Bauernhaus

    Aus WISSEN-digital.de

    bäuerliche Wohn- und Wirtschaftsanlage; nach Form, Größe, Aufbau, Verzierungen, abhängig von Traditionen und natürlichen Gegebenheiten. Bauernhaustypen entstanden aus vor- und frühgeschichtlichen Hausformen.

    Als Haupttypen des deutschen Bauernhauses bezeichnet man das Einhaus (Wohnung, Wirtschafts- und Vorratsräume unter einem Dach) und das Mehrhaus (Wohnung, Ställe, Scheunen prinzipiell getrennt).

    Einhaustypen: z.B. "Friesenhaus" (Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt, Dreschdiele und Ställe seitlich des mittigen Vorratsraumes), "Niedersachsenhaus" (dreischiffig mit beidseitigen Stallungen), "oberdeutsches Einhaus" (Eingang an der Traufenseite, Querflur, meist 2-geschossig, in den Alpenländern verbreitet).

    Mehrhaustypen: z.B. "mitteldeutsches Gehöft" (zu Straße durch ein Tor oder Torhaus abgeschlossener Hof, durch Wohn- und Wirtschaftsgebäude gebildet), "oberdeutsche Zwiehofanlage" (dreigliedrig, Wohn-Speicher-Haus, Wirtschaftsgebäude getrennt).

    Bauernhäuser sind in Nord- und Mitteldeutschland meist in Fachwerkbauweise konstruiert, in Oberdeutschland in Ständerbohlenbauweise oder Blockverband.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.