Baubehörden
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auch: Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsbehörden;
Behörden, die sich mit dem Vollzug des Bauordnungsrechts beschäftigen. Ihnen obliegt die Überwachung von Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen.
Untere Baubehörde ist die Kreisverwaltungsbehörde, mittlere ist die Regierung, oberste ist das Innenministerium. Untere Baubehörden sind Einrichtungen des Landes.
Hauptaufgabe ist die Entscheidung über Erlass oder Versagung einer Baugenehmigung.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |