Bandenbildung

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Kriminalistik Bezeichnung für das Zusammenkommen von Einzelpersonen zur geplanten Durchführung eines Gesetzesverstoßes. Nach § 127 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt eine Gruppe (mindestens drei Personen), die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt. Bestraft wird gleichfalls, wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.