Außerbörslicher Handel

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    Wertpapierhandel, der außerhalb der ordentlichen Börsenzeiten und nicht in den offiziellen Räumen der Börse stattfindet. Außerbörslicher Handel wird in der Regel als Telefonhandel abgewickelt und kann sowohl vor- als auch nachbörslich erfolgen. Vor allem Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften nutzen diese Möglichkeit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.