Ausübung

    Aus WISSEN-digital.de

    Der Optionsinhaber nimmt sein Kauf- oder Verkaufsrecht zum Basispreis wahr. So kann der Käufer eines Calls verlangen, dass der Basiswert geliefert wird. Der Käufer eines Puts hat hingegen das Recht, die Abnahme des Basiswertes zu verlangen. Das Anrecht auf Ausübung haben nur Käufer; Verkäufer, die auch als Stillhalter bezeichnet werden, übernehmen eine passive Rolle.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.