Ausschreibung
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auch: Submission, Verdingung;
öffentliche Aufforderung zur befristeten Abgabe von Angeboten mit Kostenvoranschlägen und Lieferfristen betreffend eines (meist öffentlichen) Projektes. Ausschreibungen müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für die meisten Aufträge der öffentlichen Hand, v.a. für große Bauprojekte, ist Ausschreibungspflicht gegeben, um sicherzustellen, dass der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben wird und somit Wettbewerb gewährleistet ist.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |