Aufsichtspflicht
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ergibt sich besonders aus dem Gesetz (z.B. der Eltern gegenüber Minderjährigen, des Kfz- und Tierhalters), aus der Betrauung von Personen mit bestimmten Handlungen oder aus der Bereitstellung von Einrichtungen zur allgemeinen Nutzung (z.B. Eröffnung eines Weges). Bei Verletzung der Aufsichtspflicht besteht Schadensersatzpflicht.
Kalenderblatt - 27. April
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