Aufenthaltsgenehmigung

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    behördliche Erlaubnis zum Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet. Seit Verabschiedung des Ausländergesetzes 1990 ist die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für Ausländer (mit Ausnahme Angehöriger der EU-Staaten) erforderlich. Durch das am 1.1.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz wurde der juristische Begriff des Aufenthaltstitels (mit den Unterformen Visum, [befristete] Aufenthaltserlaubnis und [unbefristete] Niederlassungserlaubnis) neu eingeführt und löste die bis dahin bestehenden verschiedenen Formen von Aufenthaltsgenehmigungen ab.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.