Asylbewerber

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    (griechisch) auch (abwertend): Asylant;

    in ihren Heimatländern aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen Verfolgte, die in ein anderes Land geflüchtet sind und Antrag auf Asyl gestellt haben.

    Im Grundgesetz ist das Recht auf Asyl in den Grundrechten (Artikel 16 a GG) geregelt; dort heißt es: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." In Deutschland ist die Zahl der Asylbewerber auf Grund der bundesgesetzlichen geregelten Einschränkungen des Asylrechts seit 1993/94 stark rückläufig.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.