Architekturzeichnung

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    zeichnerische Darstellung von Bauwerken für die Bautechnik oder -wissenschaft, entweder als Entwürfe zur Vorbereitung einer Bauausführung (Grund-, Aufriss), gedacht oder nach bestehenden Architekturen gezeichnet, zwecks Veranschaulichung und Erkenntnis des Wesens derselben (besonders 17./18. Jh. als Vorlage für Stiche, z.B. Frisoni, Kleiner).


    Die Architekturzeichnung kann eine freie zeichnerische Skizze (Vorentwurf) oder eine exakt konstruierte technische Zeichnung sein, wozu auch Werkzeichnungen mit Details einzelner Bauteile, Reiseskizzen, Studien von Architekten, Idealentwürfe gehören. Erhalten aus dem Mittelalter sind z.B. das Bauhüttenbuch des Villard de Honnecourt (um 1230-35, heute Paris, Bibliothèque Nationale). Erhalten sind auch die Entwürfe für den Bau der Peterskirche in Rom.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.