Analogie (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch: analogia, "gleiches Verhältnis")

    Unterscheidung zwischen Gesetzesanalogie und Rechtsanalogie:

    • Gesetzesanalogie ist die sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht vorgesehenen, vergleichbaren Tatbestand.*Rechtsanalogie ist die Ableitung eines Grundgedankens aus mehreren Normen auf andere Fälle; im Strafrecht nur zulässig, insofern sie nicht zu Lasten des Beschuldigten ausfällt, § 1 Strafgesetzbuch.