Analogie (Recht)
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(griechisch: analogia, "gleiches Verhältnis")
Unterscheidung zwischen Gesetzesanalogie und Rechtsanalogie:
- Gesetzesanalogie ist die sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht vorgesehenen, vergleichbaren Tatbestand.*Rechtsanalogie ist die Ableitung eines Grundgedankens aus mehreren Normen auf andere Fälle; im Strafrecht nur zulässig, insofern sie nicht zu Lasten des Beschuldigten ausfällt, § 1 Strafgesetzbuch.
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