Amtshilfe
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bezeichnet im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung der Behörden von Bund und Ländern zur gegenseitigen Beistandsleistung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtshilfe wird grundsätzlich durch Artikel 35 GG und im Besonderen durch § 5 VWvfG geregelt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |