Amnestie
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch: amnestia, "Vergessen")
gesetzlich bedingter Straferlass für meist politische Straftäter, sofern die Strafe rechtskräftig verhängt, jedoch nicht vollständig vollstreckt wurde. In Rechtsstaaten werden Amnestien auf der Basis von erlassenen Gesetzen durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Straffreiheitsgesetz. Ausgesprochen werden Amnestien z.B. beim Wechsel von Regierungen oder Regierungssystemen.
Kalenderblatt - 26. April
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |