Akademische Freiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    von Wilhelm von Humboldt geprägtes Ideal der Freiheit der Studierenden und Dozenten an der Universität bezüglich der Einteilung von Lern- bzw. Lehrstoff und Zeitaufwand; wird durch aufgeblasene Lehrpläne, eine übermäßige Anzahl an Studierenden oder durch Zulassungsbeschränkungen zu diversen Studienfächern, z.B. durch den Numerus clausus, heute weitgehendst eingeschränkt. Diese Freiheit von Lehre und Forschung ist in Deutschland im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankert.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.