Zurückbehaltungsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Retentionsrecht, Recht des Schuldners, eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Voraussetzung ist ein fälliger Anspruch gegen den Gläubiger aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht (vgl. § 273 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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