Zölibat

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: coelebs, "ehelos")

    auch in vor- und außerchristlichen Kulturen geforderte, religiös begründete Ehelosigkeit bzw. Keuschheit. Gilt z.B. bei den Geistlichen der römisch-katholischen Kirche von der Subdiakonatsweihe an. Diese seit Gregor VII. bestehende Verpflichtung wurde durch das Trienter Konzil 1546 bekräftigt. Seit dem 12. Jh. werden Priesterehen für nichtig erklärt. In den Ostkirchen darf eine vor der Weihe geschlossene Ehe fortgeführt werden. Die reformatorischen Kirchen sowie die altkatholische Kirche lehnen das Zölibat ab.