Woiwode

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    in den slawischen Sprachen im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für einen gewählten Heerführer, dessen Würde nicht erblich war;

    in Russland seit Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1775 Vorsteher der Provinzialverwaltung,

    in Polen seit dem 12. Jh. Statthalter in den Teilfürstentümern und seit 1918 Bezeichnung für den obersten Beamten einer Woiwodschaft;

    in der Walachei, der Moldau und in Siebenbürgen (bis ins 16. Jh.) führten die Herrscher den Titel Woiwode.