Werkvertrag
Aus WISSEN-digital.de
gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand eines Werkvertrags kann die Herstellung, Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Das Werk ist innerhalb einer bestimmten Frist, frei von Sachmängeln, vom Unternehmer herzustellen; der Besteller muss das erstellte Werk abnehmen (vgl. §§ 631 ff. BGB).
Kalenderblatt - 18. Mai
1804 | Napoleon I. Bonaparte macht Frankreich zum Kaisertum und wird zum "Kaiser der Franzosen" gekrönt. |
1848 | Die Deutsche Nationalversammlung tritt in der Frankfurter Paulskirche zusammen. |
1959 | Der Regisseur François Truffaut begründet mit seinem Film "Sie küssten und sie schlugen ihn" eine neue Stilrichtung des Französischen Films mit. Die Filme der Nouvelle Vague zeichnen sich durch ihren existenzialistischen Charakter und die Betonung von Augenblickserlebnissen aus. |
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