Werkstoffprüfung

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    Ermittlung der mechanischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Werkstoffen sowie die Untersuchung gefertigter Teile in Bezug auf diese Eigenschaften. Diese Aufgaben werden von staatlichen Instituten und Laboratorien in Industriebetrieben und Forschungsstätten wahrgenommen. An Werkstoffproben, die oft direkt von Halbzeugen abgeschnitten werden, wird im allgemeinen die Festigkeit des Materials im Verlaufe von Zug-, Biege-, Torsionsversuchen usw. ermittelt, wobei sie bis zur Zerstörung beansprucht werden. Zur Überprüfung der Materialzusammensetzung und seiner Struktur stehen chemische und mikroskopische Verfahren zur Verfügung. Prinzipiell sind zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren zu unterscheiden. Zerstörungsfrei arbeitet man unter anderem mit Röntgenstrahlung und Ultraschall (Schall), wobei es stets darum geht, dem Auge verborgene Unregelmäßigkeiten und Risse im Material aufzuspüren. Derartige Prüfungen können an Halbzeugen und an bereits genutzten Maschinenteilen nötig werden. Neben statisch wirkenden Prüflasten können dynamische aufgebracht werden, mit denen die so genannte Dauerstandsfestigkeit von Prüfkörpern oder Originalteilen dadurch festgestellt wird, dass diese eine Zeitlang mit wechselnden Lasten beaufschlagt werden. Grundsätzlich können alle Eigenschaften, die ein Material auszeichnen und die bei seinem Einsatz erfüllt sein müssen, überprüft werden, also auch z.B. seine Korrosionsbeständigkeit. Die Werkstoffprüfung ist eine der Grundvoraussetzungen für verlässliche technische Produkte.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.