Wahlkapitulationen

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vor der Wahl gegebene Zusagen, die der zu Wählende vor Antritt seines Amtes beschwören oder urkundlich bezeugen musste.

Zunächst im Mittelalter gelegentlich von Konventen und Domkapiteln bei der Wahl von Bischöfen und Äbten angewandt, auch bei Papstwahlen. Viele Königswahlen des Mittelalters wurden von bestimmten Zusagen für die Zeit nach der Wahl abhängig gemacht. Als eigentliche Wahlkapitulation bezeichnete man die seit 1519 durch die Kurfürsten vor der Kaiserwahl gestellten Bedingungen, die später zu Teilen der Reichsverfassung wurden.


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