Vormundschaftsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    § 33 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Abteilung des Amtsgerichts, welches seine Zuständigkeit in Vormundschaftssachen findet. Es ist insbesondere zur Bestellung und Überwachung eines Vormunds, Betreuers oder Pflegers zuständig.