Volljährigkeit
Aus WISSEN-digital.de
auch: (veraltet) Mündigkeit, Großjährigkeit;
Lebensalter, mit dem der Mensch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt; die entsprechende Altersgrenze wird in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erreicht (vgl. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seit 1975, vorher bei Vollendung des 21. Lebensjahrs; in der DDR lag die Grenze schon seit 1950 bei Vollendung des 18. Lebensjahrs), in Österreich mit der Vollendung des 19. und in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
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