Versäumnisurteil
Aus WISSEN-digital.de
(§§ 330 ff. Zivilprozessordnung) vom Gericht auf Antrag der erschienenen Partei gegen die nicht erschienene Partei ergehendes Urteil, soweit das Gericht den Antrag als gerechtfertigt ansieht. Gegen den Kläger erfolgt bei einem Versäumnisurteil Klageabweisung, gegen den Beklagten Verurteilung. Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch erhoben werden (innerhalb zweier Wochen; vor dem Amtsgericht innerhalb einer Woche).
Kalenderblatt - 4. Mai
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1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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