Verlagsrecht
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regelt das Verhältnis zwischen dem Verleger und dem Verfasser des veröffentlichten Werks. Mit der Ablieferung des Werks an den Verlag auf Grund des Verlagsvertrags erwirbt der Verleger das ausschließliche Recht zu seiner Vervielfältigung und Verbreitung. Das Verlagsrecht ist ein dem Nießbrauch ähnliches, absolutes Nutzungsrecht. Es erlischt mit Beendigung des Verlagsvertrags. Die Regelungen enthält v.a. das Gesetz über das Verlagsrecht.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |