Verlagsrecht
Aus WISSEN-digital.de
regelt das Verhältnis zwischen dem Verleger und dem Verfasser des veröffentlichten Werks. Mit der Ablieferung des Werks an den Verlag auf Grund des Verlagsvertrags erwirbt der Verleger das ausschließliche Recht zu seiner Vervielfältigung und Verbreitung. Das Verlagsrecht ist ein dem Nießbrauch ähnliches, absolutes Nutzungsrecht. Es erlischt mit Beendigung des Verlagsvertrags. Die Regelungen enthält v.a. das Gesetz über das Verlagsrecht.
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