Verein
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freiwilliger Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gründer bestimmen die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins. Der Bestand einer solchen Organisation ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder unabhängig. Zur Auflösung des Vereins ist ein besonderer Auflösungsbeschluss erforderlich. Man unterscheidet politische, wirtschaftliche, religiöse, gesellige und Sportvereine.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
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