Untreue

    Aus WISSEN-digital.de

    (§ 266 Strafgesetzbuch) vorsätzliche Vermögensschädigung durch eine dem Vermögen besonders nahe stehende Person, durch Missbrauch (§ 266 Abs. 1, 1. Alternative StGB, Missbrauchstatbestand) oder Treubruch (§ 66 Abs. 2, 2. Alternative StGB, Treubruchstatbestand). Wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.