Tribunal

Aus WISSEN-digital.de

(lateinisch)

  1. (im alten Rom) erhöhter Platz für die Magistrate auf dem Forum Romanum, insbesondere bei Rechtsprechung.
  1. (später) französische Bezeichnung für den Gerichtshof.
  1. Bezeichnung für zeitlich begrenzte politische Sondergerichte, z.B. das französische Revolutionstribunal (1793-95) oder das Internationale Militärtribunal, das 1945/46 zur Durchführung der Nürnberger Prozesse errichtet wurde.
  1. Forum, das von politischen Gruppen zum Tribunal ernannt wird, um Völkerrechtsverletzungen öffentlich zu verhandeln (z.B. Russelltribunal).


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Der Papst

Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche mit Sitz im Vatikan, Bischof von Rom, ...

"Der große Vorteil der Bärte liegt darin, dass man nicht mehr viel von den Gesichtern sieht."
John Wayne

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