Testierfähigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Fähigkeit ein Testament zu errichten, demzufolge auch zu ändern oder aufzuheben. Sie steht Personen zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Willenserklärung einzusehen, können kein Testament errichten (vgl. § 2229 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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