Teilzeitarbeit
Aus WISSEN-digital.de
Dauerarbeitsverhältnis mit einer kürzeren als der allgemein üblichen wöchentlichen Arbeitszeit.
In der Bundesrepublik Deutschland sollen gesetzliche Regelungen eine weitgehende rechtliche Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten gewährleisten. Das bedeutet, dass Teilzeitbeschäftigte (auch Arbeitnehmer auf 630-DM-Basis) Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub (mindestens vier Wochen im Jahr), Erziehungsurlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit (bis zu zwei Wochen), Weihnachts- und Urlaubsgeld und Zahlung der halben Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben. Außerdem dürfen Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten bei Fortbildungen und Beförderungen nicht benachteiligt werden.
Kalenderblatt - 5. Mai
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