Sozialabgaben
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Sozialbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Die Pflegeversicherung, die seit 1995 hinzugekommen ist, wird vollständig von den Arbeitnehmern übernommen. Die Beiträge werden jedes Jahr neu bestimmt und müssen bis zu bestimmten Einkommensgrenzen abgeführt werden.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |