Seewolf

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    (Anarhichas lupus)

    auch: Wolfsfisch;

    Verbreitungsgebiet

    Der Seewolf ist im Nordatlantik, in der Nordsee, im Ärmelkanal und in der westlichen Ostsee verbreitet. Dort hält er sich bevorzugt auf Sandbänken oder in Felsenhöhlen in Tiefen bis zu 20 Metern auf.

    Körperbau

    Der Bodenfisch erreicht Längen von bis zu 150 Zentimetern. Sein langgezogener Körper ist mit kleinen, runden Schuppen bedeckt, die tief in der ledrigen Haut liegen. Der große Kopf mit abgerundeter Schnauze hat eine breite Mundöffnung; im Vorderteil von Ober- und Unterkiefer befinden sich große, kegelförmige Fangzähne; der hintere Teil des Unterkiefers ist mit kräftigen, abgeflachten Mahlzähnen bestückt, während der Oberkiefer völlig zahnlos bleibt. Die Rückenflosse, ist doppelt so lang wie die Afterflosse; Bauchflossen fehlen ganz. In seiner Färbung ist der Seewolf grau, bräunlich-grün oder bräunlich-rot mit dunklen Querstreifen.

    Als Raubfisch ernährt er sich von allerlei hartschaligen Tieren, die er mit seinem gewaltigen Gebiss ohne Mühe zermalmt; er selbst stellt eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nutzfische wie den Heilbutt dar.

    Fortpflanzung

    Zur Laichzeit in den Wintermonaten zieht sich der Seewolf in Tiefen bis zu 450 Meter zurück. Dort werden die relativ großen Eier (Durchmesser bis zu sechs Millimeter) in kugeligen Klumpen auf dem Grund abgelegt. Die geschlüpften Larven bleiben noch etwa drei Monate in Bodennähe ehe sie zum Aufenthalt im Freiwasser übergehen; nachdem de Entwicklung ganz abgeschlossen ist, gehen die Tiere wieder zum Bodenleben über.

    Systematik

    Art aus der Familie der Seewölfe (Anarrhichadidae) in der Unterordnung der Schleimfischartigen (Blennioidei), die zur Ordnung der Barschartigen Fische (Perciformes) in der Überordnung der Echten Knochenfische (Teleostei) und damit der Klasse der Knochenfische (Osteichthyes) gezählt wird.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.