Ruhrstatut

    Aus WISSEN-digital.de

    Abkommen zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich und den Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) vom 28. April 1949. Es sah die Errichtung einer internationalen Ruhrbehörde als wirtschaftliche Kontrollinstanz (ab 1949 auch mit westdeutscher Beteiligung) vor. Kohle, Koks und Stahl aus dem Ruhrgebiet sollten gezielt auf dem deutschen und internationalen Markt verteilt und eine wirtschaftliche Konzentration verhindert werden.

    Die internationale Ruhrbehörde wurde 1952 nach Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) aufgelöst.