Ruhestand
Aus WISSEN-digital.de
der Beamte tritt in der Regel mit Vollendung des 65. (Soldaten und Polizeibeamte spätestens des 60.) Lebensjahres, sonst bei Dienstunfähigkeit, in den Ruhestand. Er ist dann Ruhestandsbeamter und bezieht Ruhegehalt. In den Ruhestand treten außerdem nach den meisten Beamtengesetzen solche Beamte, die in die Volksvertretung gewählt werden.
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