Ruder

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    1. Vorrichtung zum Steuern von Schiffen. Das Ruder besteht aus einem am Schiffsheck beweglich angebrachten Metallblatt. Bei Drehung überträgt es den dadurch entstehenden seitlichen Wasserdruck auf den Schiffskörper. Bei kleinen Schiffen wird das Ruder von Hand, bei großen durch Rudermaschinen betätigt.
    1. Vorrichtung zum Steuern von Flugzeugen. In Flugzeugen werden beim Starten, Landen und während des Fluges ebenfalls drehbare Steuerflächen um ihre drei Achsen bewegt: Das Querruder sitzt am Tragwerk, das Seiten- und das Höhenruder befinden sich am Leitwerk.
    1. Stange mit Ruderblatt zum Handantrieb von Booten (Rudern). Siehe auch Rudersport.