Rubrum

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: rubor, "Röte")

    1. Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, die unter anderem Namen und Prozessstellung der Parteien, gesetzlichen Vertreter, Prozessbevollmächtigten sowie die Namen der Richter enthält. Der so genannte "Urteilskopf" wurde früher mit roter Tinte geschrieben.
    1. knappe Inhaltsangabe als Aufschrift auf Aktenordnern, Etikett.