Rubrum
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(lateinisch: rubor, "Röte")
- Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, die unter anderem Namen und Prozessstellung der Parteien, gesetzlichen Vertreter, Prozessbevollmächtigten sowie die Namen der Richter enthält. Der so genannte "Urteilskopf" wurde früher mit roter Tinte geschrieben.
- knappe Inhaltsangabe als Aufschrift auf Aktenordnern, Etikett.
Kalenderblatt - 28. April
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