Revisionsbegründung

    Aus WISSEN-digital.de

    jede Revision ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (Revisionsfrist) zu begründen. Diese muss enthalten: Revisionsantrag, die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und Aufhebung beantragt wird; Revisionsgrund, die Behauptung, dass das Urteil auf Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Eine Rechtsnorm ist dann verletzt, wenn sie nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.