Rechtsweg
Aus WISSEN-digital.de
ist die durch Verfassung und GG eröffnete Möglichkeit, im Streitfall ein (bestimmtes) Gericht anrufen zu können. Art. 19 Abs. 4 GG: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen". Man unterscheidet den ordentlichen Rechtsweg (der ordentlichen Gerichte) und den Rechtsweg zu den sonstigen Gerichten (z.B. Arbeits-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit).
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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