Rechtsbeugung
Aus WISSEN-digital.de
begeht ein Richter, ein anderer Amtsträger oder Schiedsrichter, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, d.h. bewusst falsche sachliche Feststellungen trifft oder Rechtsnormen nicht oder nicht richtig anwendet. Gemäß § 339 Strafgesetzbuch wird Rechtsbeugung mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick