Rechtliches Gehör
Aus WISSEN-digital.de
Verfahrensgrundsatz und Verfassungsgrundrecht (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz); Anspruch eines Beteiligten zur Stellungnahme vor Gericht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen also nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der materiell Betroffene hat Stellung nehmen können.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
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