Raynaud-Krankheit

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    benannt nach dem französisch Arzt M. Raynand (1834-1881);

    eine Erkrankung der Gefäßnerven, die durch Übererregung des Sympathikus zum Verschluss der Arterien führt, durch die die Gliedmaßen versorgt werden. Es kommt immer wieder zu plötzlichen heftigen Schmerzen in den Fingern, manchmal auch in den Beinen, die blass und kalt werden. Die Anfälle werden durch Abkühlung, Überanstrengung und besonders durch Nikotin ausgelöst und führen bei häufiger Wiederholung zu Nekrose und Gangrän.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.