Rückgängig

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    auch: Undo, Widerrufen;

    Befehl neuerer Anwendungsprogramme, der es erlaubt, die letzte(n) Aktion(en) zurückzunehmen, z.B. das Löschen einer Textpassage oder das Färben eines Bildbereichs. So lassen sich Fehler auf komfortable Weise ungeschehen machen. Ausgenommen vom Rückgängig-Befehl sind Aktionen, die das Dateimanagement betreffen (Speichern usw.).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.