Räumungsklage
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ist die nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gegen den Mieter erhobene Klage auf Herausgabe der überlassenen Räume bzw. des Grundstücks. Ausschließlich zuständig bei Wohn- und Geschäftsräumen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Räume liegen (vgl. § 29a Zivilprozessordnung).
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