Pflegschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    §§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch; im Unterschied zur Vormundschaft Fürsorge für hilfsbedürftige Personen in rechtlicher Hinsicht für einzelne Angelegenheiten (z.B. Ersatz-, Ergänzungs-, Gebrechlichkeits-, Nachlass-, Abwesenheitspflegschaft oder Pflegschaft für ein ungeborenes Kind/ Leibesfrucht) unter Aufsicht des Vormundschafts- oder Nachlassgerichts durch einen von diesem bestellten Pfleger. Der Pflegling behält seine Geschäftsfähigkeit, wird nicht entmündigt.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.