Pfandrecht

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    das dingliche Recht an einer fremden Sache (z.B. Hypothek, Grundschuld), auf Grund dessen der Pfandgläubiger die Sache verwerten kann, falls der Schuldner die durch das Pfand gesicherte Schuld nicht zahlt. Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag, kraft Gesetz (z.B. bei der Miete) oder durch einen staatlichen Hoheitsakt (Pfändung). Voraussetzung für das vertragliche Pfandrecht an beweglichen Sachen ist die Übergabe des Pfands an den Gläubiger (Faustpfand) oder eine Sicherungsübereignung. Ein Pfandrecht kann auch an Forderungen und Rechten bestellt werden, wenn diese übertragbar sind.

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