Peer-to-Peer

    Aus WISSEN-digital.de

    deutsch: Gleichrangiger-zu-Gleichrangigen, auch: P2P;

    ein Verfahren, um Rechner zu einem Netzwerk zusammenzuschließen. In einem derartigen Netzwerk kommunizieren alle Computer direkt und gleichberechtigt miteinander, da es keinen übergeordneten Server gibt. Ein Merkmal des Peer-to-Peer-Verfahrens ist die Dezentralisierung von Informationen. Der Vorteil eines Peer-to-Peer-Netzwerkes - der ältesten Form der Vernetzung von Rechnern - ist die relativ einfache Handhabung. Die Einrichtung dieses Netzwerktyps ist ohne besondere Netzwerk-Kenntnisse auch für den Laien möglich. Ein Peer-to-Peer-Netzwerk eignet sich nur für eine kleine Anzahl Rechner, da es keinen Verwalter gibt und nur minimale Sicherheitsvorkehrungen möglich sind.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.